Für viele Hundebesitzer steht es gar nicht zur Debatte, ob der Hund mit in den Urlaub fährt oder nicht. Der beste Freund des Menschen gehört für viele Frauchen und Herrchen einfach zu Familie. Das sieht das Gesetz natürlich etwas anders, entsprechend sollten Halter vor einer Reise in das europäische Ausland über die Regularien Bescheid wissen.

 

Heimtierausweis der EU ist Pflicht

In jedem Land der Europäischen Union ist die Mitführung eines EU-Heimtierausweises Pflicht. Dieser ”blaue Pass” ist sozusagen das hündische Pendant zum Reisepass des Menschen darf nur der Tierarzt ausstellen unter der Bedingung, dass der Hund gechippt ist. Darin stehen wichtige Informationen. Angaben zum Besitzer sind dort ebenso vermerkt wie die Kontaktdaten des Tierarztes, der sich für die Ausstellung des Passes verantwortlich zeichnet. Hinzu kommen Informationen über den Chip sowie Daten über die Impfungen.

 

Rechtzeitig impfen nicht vergessen

Falls der Hund noch nicht gegen Tollwut geimpft ist, fällt der Urlaub leider ins Wasser. Frühestens drei Wochen nach der ersten Injektion dürfen Besitzer die Grenzen überfahren, ansonsten machen sie sich strafbar. Da die Tollwut-Impfung bei Welpen erst ab der 12. Woche erlaubt ist, schauen Besitzer ganz junger Hunde in die Röhre. Ganz davon abgesehen, ob mit so jungen Tieren eine lange Reise ins Ausland überhaupt sinnvoll ist. Vor einer Reise in die Länder Irland, Finnland sowie Malta müssen die Hunde zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer über sich ergehen lassen. Eine Ansteckung erfolgt meistens über Zwischenwirte, wenn der Vierbeiner etwa eine Maus oder Flöhe verspeist.

 

Welche Versicherungen sind notwendig?

Völlig egal, ob der Hund in Deutschland ist oder im europäischen Ausland, eine Haftpflichtversicherung für Hunde ist, wie der Name schon sagt, Pflicht. Die ist bei Hunden ziemlich sinnvoll. Gerade auf fremden Terrain sind Hunde oftmals aufgeregt und womöglich agiler als ohnehin schon. Die Gefahr, dass etwas zu Bruch geht, steigt bei einigen Hunden auf einer Reise durchaus. Außerdem ist es sinnvoll, einige Zusatzversicherungen abzuschließen. Beziehen Urlauber eine Mietwohnung, sollten sie sichergehen, dass eine entsprechende Versicherung gegen Mietschäden mit im Vertrag steht. Welche weiteren Zusatzversicherungen sinnvoll sind, und welche Geldverschwendung, erfahren Besitzer auf arbeitskreis-krankenversicherungen.de.

 

Nicht jeder Hund ist überall gern gesehen

Einige Länder der Europäischen Union verbieten die Einreise mit bestimmten Hunderassen. Dänemark ist besonders rigoros und verbietet die Einreise 13 verschiedener Rassen und liegt damit einsam an der europäischen Spitze. Oftmals sind Besitzer eines American Staffordshire Terriers und anderer Kampfhunde der Kategorie bezüglich der Mitnahme ihres Hundes betroffen. Auch gilt, dass Haustierbesitzer nicht mehr als 5 Heimtiere mit sich führen dürfen. Unter die Heimtiere fallen Katze, Hund und Frettchen.

 

Und was sagen die Airlines?

Für den Hund sind Fahrten mit dem Auto deutlich entspannter. Herrchen oder Frauchen sind stets in der Nähe und die Autofahrt können sie jederzeit unterbrechen, wenn der Hund mal an Bewegungsmangel leidet. Dennoch kommt man manchmal ums Fliegen nicht herum. Dann sollten sich Besitzer natürlich vorher erkundigen, unter welchen Bedingungen der Hund mit darf und ob das überhaupt möglich ist. Nicht alle Airlines bieten die Möglichkeit eines Hundetransports an.

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