praktische Informationen

 

Einreise: Deutsche Staatsbürger können visumfrei mit Reisepass oder Personalausweis nach Italien einreisen.

 

Währung: In Italien ist die Landeswährung der Euro. Gängige Kreditkarten werden in größeren Geschäften, Hotels und Banken akzeptiert.

 

Sommerferien: In Italien haben Schulen etwa 3 Monate Sommerferien, die mit geringen regionalen Schwankungen von etwa Mitte Juni bis Mitte September liegen. Da Italiener sehr gerne im eigenen Land und vor allem an ihren Stränden urlauben, sind in diesem Zeitraum die Touristenorte und Strände voll und die Unterkünfte entsprechend teuer. Wenn man die Wahl hat, empfiehlt es sich gerade auch mit Hunden, außerhalb der italienischen Sommerferien nach Italien zu fahren, da die Einschränkungen für Hunde dann in der Regel weniger gravierend sind.

 

Klima: Der nördliche Teil Italiens mit seinen Seen und den Alpenausläufern hat ein gemäßigtes Klima. Die Sommer sind meist warm und trocken, das Winterhalbjahr bringt Regen und auch Schnee. Je weiter man nach Süden kommt, umso wärmer und trockener wird es. Süd-Italien in den Sommermonaten ist schließlich für kaum einen Hund noch wirklich angenehm.

 

Netzspannung: 220/230Volt. Die in Deutschland teils üblichen runden Schukostecker passen in Italien in der Regel nicht in Steckdosen. Hierfür sollte ein Adapter mitgeführt werden.

 

Autofahren: In Italien herrscht Rechtsverkehr wie in Deutschland. Das Auto muss entweder ein Euro-Nummernschild haben oder einen Nationaltätenaufkleber („D“). Eine grüne Versicherungskarte ist nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert. In Italien sind die meisten Autobahnen gebührenpflichtig, bezahlt wird an Mautstellen auf der Autobahn. Für 100km muss man mit einem PKW mit gut 5€ rechnen. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Promille. Liegt der Alkoholgehalt im Blut über dieser Grenze, kann dies den Einzug des Führerscheins für mindestens 2 Wochen zur Folge haben. Außerdem drohen empfindliche Geldstrafen. Anders als in Deutschland, gilt an Kreisverkehren in der Regel rechts vor links. Überstehende Ladung (z.B. auch ein Fahrrad auf einem Heckträger) muss durch ein spezielles 50x50cm großes rot-weißes Schild gekennzeichnet werden. Über weitere Verkehrsregeln informiert z.B. das Italienische Fremdenverkehrsamt oder der ADAC.

 

 

der Hund in Italien

 

Kuvasz

In Italien hängt es zum einen von der Größe des Hundes und zum anderen von der Region ab, inwiefern der Hund in der Öffentlichkeit akzeptiert wird. Während in Norditalien noch vergleichsweise wohlwollend auf den Hund als Alltagsbegleiter reagiert wird, sieht das in Süditalien schon ganz anders aus. Als eher hundefreundlich gelten z.B. Südtirol und auch die Toskana, an der gesamten Adriaküste sind die Einschränkungen mit Hund dagegen recht groß. Kleinhunde werden dabei allgemein freundlicher betrachtet, als große. Große Hunde sind vor allem in Süditalien in erster Linie immer noch Nutztiere, wie Jagdbegleiter und Wächter. Viele Menschen sehen sie zudem als Krankheitsüberträger, lästig und potentiell gefährlich an. Es hilft, wenn der Hund zumindest gut erzogen, freundlich und im Zweifelsfall immer angeleint ist. Die Möglichkeiten, den Hund mit in die Freizeitgestaltung einzubeziehen oder mit in Restaurants zu nehmen, sind in Italien in den meisten Regionen dennoch deutlich eingeschränkter, als in Deutschland.

 

Leinenpflicht/Maulkorbpflicht: In Italien gibt es eine allgemeine Leinenpflicht für jeden Hund. Das heißt, der Hund muss an öffentlichen Orten immer und überall angeleint sein. Die maximale Leinenlänge beträgt dabei 1,5 Meter. Flexi-Leinen (Roll-Leinen) müssen so festgestellt sein, dass der Hund nicht mehr als 1,5 Meter zu Verfügung hat. Im Hinterland abseits von Orten wird das nicht immer völlig streng gesehen. Man muss allerdings überall mit Ressentiments und im Zweifelsfall auch einem Bußgeld rechnen, wenn man den Hund frei laufen lässt. In der Jagdsaison ist es besonders wichtig, dass der Hund nicht unkontrolliert durchs Gelände läuft. Der Jäger hätte das Recht, ihn abzuschießen. Ein Maulkorb muss immer mitgeführt werden, aber nur auf Verlangen vom Hund getragen werden.

 

Mitnahme von Hunden an Strände: Es gibt in Italien einige Hundestrände, an den meisten Stränden sind Hunde jedoch tabu. Dies wird auch durchaus rigoros durchgesetzt, zumal die meisten Italiener die Meinung der Gesetzgeber teilen, dass Hunde an Stränden nichts zu suchen haben. So macht es Sinn, bei der Urlaubsplanung möglichst nahe gelegene Hundestrände mit einzubeziehen. Häufig sind die Hundestrände allerdings abseits gelegen, klein und wenig schön. Eine andere Möglichkeit besteht darin, wilde, abseits gelegene, völlig einsame Strände aufzusuchen. An manchen Stränden (z.B. in der Region Abruzzo) sind kleine Hunde am Strand erlaubt, große jedoch nicht. Am Gardasee dürfen Hunde an einigen Stellen angeleint mit ans Wasser, jedoch nicht ins Wasser. Eine Auflistung offizieller Hundestrände findet man auf der Seite des italienischen Fremdenverkehrsamtes (siehe Adressen unten)

 

Hunde in Restaurants und Hotels: Hunde werden in den meisten Regionen Italiens ungern in Restaurants gesehen, oft ist die Mitnahme ganz verboten. Auch hier greift wieder das Nord-Süd-Gefälle und es kommt auf die Größe und das Verhalten des Hundes an. Im Außenbereich von Restaurants sind Hunde häufig erlaubt. Bei Hotels verhält es sich ähnlich. In der Nebensaison wird man durchaus Unterkünfte finden, in der Hochsaison, vor allem in Süd-Italien und mit einem großen Hund oder mehreren Hunden, wird es schon deutlich schwieriger.

 

Hunde in Innenstädten und öffentlichen Verkehrsmitteln: Angeleinte Kleinhunde passen durchaus ins Stadtbild, große Hunde dagegen weniger. Je größer der Hund, umso wichtiger ist es, dass er sich absolut freundlich und unauffällig verhält. Sehenswürdigkeiten können in aller Regel nicht mit Hund besucht werden.
In öffentlichen Verkehrsmitteln muss der Hund in einer geschlossenen Box (maximal 70x30x50cm) mitgeführt werden oder einen Maulkorb tragen. Oft sind Hunde nur in bestimmten Waggons der Bahn zugelassen, in regionalen Bussen durchaus auch ganz verboten. Pro Person darf nur ein Hund, bzw. eine Box mitgeführt werden.

 

 

Einreisebestimmungen für Haustiere

Es gelten die EU-Einreisebestimmungen

 

Die 3-Jahres-Tollwutimpfung wird bei entsprechender Eintragung im Impfpass in Italien anerkannt. Tiere unter 3 Monaten dürfen ohne Tollwutimpfung einreisen, brauchen aber eine Bescheinigung, nicht mit möglichem Kontakt zu Tollwutüberträgern am Ort ihrer Geburt aufgewachsen zu sein oder müssen von ihrer Mutter begleitet werden. Diese Regelung soll ermöglichen, einen Welpen vom Züchter zu kaufen, ohne eine gültige Tollwutimpfung abwarten zu müssen.

 

Eine Impfung/Prophylaxe gegen Mittelmeerkrankheiten (Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, Herzwürmer) wird empfohlen, ist aber nicht vorgeschrieben. Ähnlich verhält es sich mit Staupe. Im Vorfeld sollten Möglichkeiten der Vorbeugung mit dem Tierarzt besprochen werden. In jedem Fall sollte eine Prophylaxe gegen Zecken stattfinden, die ebenfalls gefährliche Krankheiten übertragen können.

 

Kleintiere dürfen ohne Auflagen einreisen (Ausnahme: Geflügel und Nutztiere)

 

Es dürfen maximal 5 Haustiere pro Person einreisen

 

zu beachten: Haustiere dürfen den Fahrer im Straßenverkehr nicht ablenken oder behindern. Ein einzelnes Tier darf auf dem Rücksitz mitgeführt werden, ohne dass eine spezielle Sicherung notwendig ist. Im Falle eines Unfalls ist es aber von Vorteil, nachweisen zu können, dass das mitgeführte Tier keine Mitschuld daran haben konnte. Wenn mehrere Tiere mitreisen, müssen diese in einer Box untergebracht sein oder durch eine sichere Abtrennung (ein stabiles Netz z.B.) vom Fahrerraum getrennt sein.

 

 

Anlagehunde

Eine spezielle „Kampfhund-Verordnung“ gibt es in Italien aktuell nicht mehr.

 

 

Reisetipps


Pompeji:

 

Während Hunde ihre Menschen beim Besuch der meisten Sehenswürdigkeiten nicht begleiten dürfen, steht dem gemeinsamen Erkunden des antiken Pompeji zur Zeit noch nichts im Wege. Pompeji liegt in Kampanien in der Nähe des Vesuvs am Golf von Neapel. Die Stadt ist vor gut 2600 Jahren gegründet worden und stieg schnell zu einer wichtigen, großen Stadt auf, die unter anderem von Griechen, Römern und Etruskern geprägt wurde. Im Jahr 79nC wurde Pompeji dann bei einem Ausbruch des Vesuvs vollständig unter Asche und Gestein vergraben. Dies konservierte die Stadtüberreste in sehr gutem Zustand, so dass Pompeji heute eine bedeutende Ausgrabungsstätte ist. Pompeji ist täglich geöffnet, allerdings mittlerweile nur noch eingeschränkt zu besichtigen, da es ohne die schützende Ascheschicht unter starkem Verfall leidet. Daher kann es in Zukunft durchaus zu Änderungen bezüglich der Erlaubnis Hunde mitzubringen kommen. Informationen: http://www.pompeji.de/

 

Bau Beach bei Rom:

 

Etwa 30km von Rom entfernt liegt in Maccarese das Hundeparadies Bau Beach. Hier dürfen die Hunde leinenlos am Wasser spielen und es gibt ein Restaurant und Liegestühle für die Menschen. Die Anlage nimmt eine jährliche Mitgliedsgebühr von 10€ sowie zusätzlich 4€ bei jedem Besuch. Die Anzahl der Hunde pro Tag auf dem etwa 7000m² Areal ist beschränkt, für unverträgliche Hunde gibt es einen kleinen extra-Bereich. Homepage (nur in italienisch): http://www.baubeach.net
Hundestrand Bau Bau Village in Albisola Mare, Savona:

 

Bau Bau Village ist ein Strandabschnitt in Albisola Mare, auf dem Hunde willkommen sind und die Zweibeiner Liegestühle, Duschen und andere Infrastruktur vorfinden. Für Hunde gibt es zudem einen Agility-Parcours und Hundetrainingsstunden z.B. im Bereich der Wasserrettung. Ein Impfpass muss bei Eintritt vorgezeigt werden. Homepage: http://www.baubauvillage.it
Halbinsel Brusso:

 

Zwischen Bibione und Caorle in der Region Venezien an der Adria befindet sich ein etwa 4km langer Naturstrand, an dem Hunde (noch?) geduldet werden. Vor allem in der Hauptsaison sollte sich vor Ort erkundigt werden, ob die Mitnahme von Hunden noch ohne Bußgeld möglich ist.
Fido Parks:

 

Viele der Autobahnraststätten der Gesellschaft „Autogrill“ sind mit sogenannten Fido Parks ausgestattet. Hier finden sich eine Lösestelle, Wasserhähne und Wärmeschutzboxen. Die Benutzung ist kostenlos. Fido-Parks sind nur in den Sommermonaten geöffnet.

 

 

Weblinks/Adressen

Italienische Botschaft in Berlin: http://www.ambberlino.esteri.it/Ambasciata_Berlino

 

Italienisches Fremdenverkehrsamt: http://www.enit-italia.de

 

 

Die Angaben auf dieser Seite wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengestellt. Da jedes Land kurzfristig Einreiseregelungen und Gesetze ändern kann, sollte sich dennoch zu den wichtigsten Fragen im Vorfeld der Reise mit dem entsprechenden Fremdenverkehrsamt oder der Botschaft in Verbindung gesetzt werden. Dies gilt insbesondere für Regelungen betreffend „Sogenannter Kampfhunde“.

 

zurück zur Länderübersicht

Diskussionsbereich