Einreisebestimmungen mit Haustieren innerhalb der EU
Die EU hat seit dem 1.10.2004 einheitliche Mindestanforderungen für den Grenzübertritt mit Haustieren von einem EU-Land in ein anderes aufgestellt. Darüber hinaus haben einige Länder noch weiter reichende Bestimmungen, z.B. was bestimmte Hunderassen angeht (siehe:
Länder-Informationen)
Die EU-Verordnung gilt für Hunde, Katzen und Frettchen. Für kleine Haustiere wie Kaninchen oder Stubenvögel gibt es keine einheitliche EU-Regelung. Das bedeutet, jedes Land entscheidet selbst, zu welchen Bedingungen es diese Tiere einreisen lässt.
Für Hunde Katzen und Frettchen sind als Mindestanforderungen vorgeschrieben:
Für das Haustier muss der blaue EU-Heimtierausweis mitgeführt wird. Es handelt sich dabei im Prinzip um einen Impfpass, durch den das Tier über Nennung von Chip-Nummer/Tätowierungsnummer, Rasse und Geschlecht eindeutig identifizierbar ist. Den Heimtierausweis kann jeder Tierarzt ausstellen. Ab dem 03.07.2011 ist nach momentanem Stand nur noch der Mikrochip als eindeutige Kennzeichnung zugelassen, nicht mehr die Tätowierung. Den Mikrochip bekommt das Haustier ebenfalls beim Tierarzt. Er wird im Nackenbereich unter die Haut gespritzt.
Das Tier braucht eine gültige Tollwut-Impfung. Mittlerweile wird in den meisten Ländern eine 3-Jahres-Impfung anerkannt. Auskünfte zu den Impfintervallen und anerkannten Impfstoffen erhält man beim Tierarzt. Da die Tollwutimpfung erst mit 3 Monaten erfolgen darf und erst 21 Tage nach Impfung als gültig anerkannt wird, sind jüngere Welpen entsprechend noch ohne Impfschutz. Hier darf jedes Land selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen der Welpe trotzdem einreisen darf.
Bei Reisen in Länder außerhalb der EU können die Einreisebestimmungen stark variieren. Zu bedenken ist, dass bei einer Wiedereinreise aus einem nicht-EU-Land unter Umständen eine Tollwuttiterbestimmung erforderlich ist. Das hängt davon ab, ob das jeweilige Urlaubsland vom Tollwutstatus her als unbedenklich eingestuft wird. Ohne eine gültige Titerbestimmung muss diese vor Wiedereinreise in die EU nachgeholt werden. Für ein Tier, das aus einem EU-Land stammt und die Titerbestimmung für die Wiedereinreise in die EU benötigt, müssen dabei zwischen Impfung und Titerbestimmung mindestens 30 Tage liegen. Die Impfung muss von einem autorisierten Labor durchgeführt werden.
Für ein Tier, das aus einem nicht EU-Land stammt, z.B. der nette Strandstreuner aus Ägypten, müssen sogar 3 Monate zwischen Impfung und Titerbestimmung liegen. Vorher ist die Einreise in die EU nicht gestattet.
Es gibt eine Reihe von nicht EU-Ländern, die vom Tollwutstatus her ähnlich den EU-Ländern sind und von denen eine Wiedereinreise (oder Ersteinreise) in die EU zu den Mindestanforderungen der EU möglich ist. Diese Liste wird ständig aktualisiert, weshalb unbedingt im Vorfeld der Reise abzuklären ist, ob das Haustier ohne Tollwut-Titerbestimmung in die EU einreisen darf oder nicht.
Wichtig: das bezieht sich nur auf die Einreise in die EU, die aufgelisteten Länder haben selbstverständlich ihre eigenen Einreisebestimmungen.
Zur Zeit sind rund 50 Länder von der EU im Tollwutstatus als ähnlich eingeschätzt. Dazu gehören z.B. Andorra, die Schweiz, Kroatien, Monaco, Norwegen, Australien, Kanada, die USA und die Russische Föderation, daneben aber auch „Exoten“ wie Mauritius, Malaysia und die Vereinigten Arabischen Emirate.



