Muss ein Hund operiert werden, sind Halter mit markanten Kosten konfrontiert. Schnell erreicht die Tierarztrechnung mehrere Tausend Euro, was ein unangenehmes Loch in die Haushaltskasse reißen kann. Um vorzusorgen und im Ernstfall vorbereitet zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer OP-Versicherung für Hunde. Gegen Zahlung einer Versicherungsprämie übernehmen die Versicherungen die Ausgaben für operative Eingriffe. Das Prinzip ist mit dem der Krankenversicherung für den Menschen vergleichbar. Da sich die Policen hinsichtlich der Leistungen teilweise stark voneinander unterscheiden, ist es wichtig sich bei der Auswahl Zeit zu nehmen. Die folgenden Tipps können die Entscheidung erleichtern und weisen auf einige der wichtigsten Vertragsbestandteile hin.

 

Vor den hohen Kosten einer Operation schützt eine OP-Versicherung.

Vor den hohen Kosten einer Operation schützt eine OP-Versicherung.

 

 Ausschluss von Leistungen

Wie der Name schon sagt, zahlt eine Hunde-OP-Versicherung operative Eingriffe beim Hund, die aufgrund von Krankheiten oder Unfällen notwendig sind. Anderweitige Kosten, die im Zusammenhang mit den Tieren entstehen können, werden von den Versicherern in der Regel nicht bezahlt. Dazu gehören beispielsweise Sterilisationen, Kastrationen sowie bestehende Vorerkrankungen. Auch Erbkrankheiten sind beim Großteil der Angebote nicht vom Versicherungsumfang umfasst.

 

 

Unterschiede der Policen

Hunde-OP-Versicherungen unterscheiden sich in einer Vielzahl an Punkten, sodass die Auswahl der idealen Lösung erschwert wird. Die nachfolgende Liste klärt über einige der wesentlichen Vertragsbestandteile auf.

 

 

• Erstattungshöhe für Operationen

 

Bei der Erstattung für Operationskosten müssen potenzielle Versicherungsnehmer darauf achten, bis zu welchem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte die Erstattung erfolgt. Denn: Tierärzte können die Gebührenhöhe für ihre Leistungen entweder nach dem Einfachen, Zweifachen oder gar dem Dreifachen Satz der Tierärztegebührenordnung (GOT) berechnen. Je höher der Satz, desto teurer die Tierarztrechnung. Übernimmt eine Versicherung beispielsweise nur bis zum Einfachen Satz die Kosten für Operationen, der Tierarzt rechnet aber nach dem dreifachen Satz ab, muss der Halter für die Differenz selbst aufkommen. Bei teuren OPs können daher trotz einer Versicherung ungeahnte Ausgaben zustande kommen, wenn Halter den Versicherungsvertrag nicht sorgfältig prüfen. Im Idealfall entscheiden sich Halter für eine Versicherungsgesellschaft, die bis zum maximalen Satz erstattet. Als Beispiel dient diesbezüglich der Agila OP-Kostenschutz: Eine Informationsplattform zum Thema Hunde OP Versicherung hat die Agila Versicherung bezüglich des Leistungs- sowie Servicespektrums analysiert und fasst im Fazit zum Versicherungstest, worin der Versicherer mit Gesamtnote 1,8 als Testsieger abschnitt, zusammen: „Mit dem Tarif Exklusiv bietet die Agila Hunde-OP Versicherung ein Leistungspaket, welches sich absolut in der Spitzengruppe der Anbieter behaupten kann.“ Mit einer Kostenübernahme „bis zum dreifachen Satz der GOT“ werden dem Versicherungsnehmer unerwartete Kosten erspart.
Auf der Internetpräsenz des Bundestierärztekammer e.V. kann die offizielle Gebührenordnung eingesehen werden.

 

 

• Nachbehandlung und Klinikaufenthalt

 

Nicht jede Police zahlt den im Zusammenhang mit einer Operation eventuell anfallenden Klinikaufenthalt. Da dies jedoch bei einigen OPs unvermeidbar ist, wäre es sinnvoll auch diesen Vertragsbestandteil zu prüfen. Während manche Versicherungen nur bis zu einem gewissen Tag zahlen, leisten andere die Kosten in unbegrenzter Höhe. Auch bei der Nachbehandlung gibt es Variablen wie den Ausschluss von Verbandsmaterial und Medikamenten.

 

 

• Leistungshöchstgrenzen

 

Ein Leistungsvergleich der Versicherungen lohnt sich.

Ein Leistungsvergleich der Versicherungen lohnt sich.

Leistungshöchstgrenzen sind üblich, aber sehr unterschiedlich gestaltet. Beispielsweise gibt es Versicherer, die generell nur 80 Prozent von OP-Kosten übernehmen oder die Gesamtkosten pro Eingriff mit einem Höchstbetrag beschränken. Derartige Leistungshöchstgrenzen können sowohl für Behandlung- als auch für die reinen OP-Kosten bestehen. Es gibt jedoch Gesellschaften, die keine anteilige Übernahme vereinbaren, sondern die Tierarztrechnung zu 100 Prozent übernehmen.

 

 

• Beitrag, Selbstbeteiligung und Wartezeit

 

Der Beitrag für eine Versicherung kann meist monatlich, halbjährlich oder jährlich geleistet werden. Die Höhe hängt unmittelbar vom Leistungsumfang ab. In der Regel kostet der OP-Schutz bei Angeboten mit unbegrenztem Leistungsumfang mehr, als bei Alternativen mit Höchstgrenzen. „Bei Kosten zwischen ungefähr 10 und 18 Euro pro Monat scheint es aber bei objektiver Betrachtungsweise zumindest überlegenswert, eine reine Hunde-OP Versicherung abzuschließen“, erklärt das Onlinemagazin Beste Hunde. Die Selbstbeteiligung kann bei zahlreichen Angeboten zur Reduzierung der Beiträge eingesetzt werden. Bei anderen Verträgen ist die Selbstbeteiligung wiederum Pflicht.

 

Nicht unwesentlich ist die Wartezeit, die Halter in Kauf nehmen müssen, bis die Versicherung das Geld bereitstellt. Bei wenigen Anbietern dauert es leider viel zu lang, bis die Leistung erfolgt. Bis zu 30 Tage müssen Versicherte auf die Zahlung warten. Bei kostenintensiven Eingriffen ist dies eine inakzeptable Zeitspanne. Schließlich müssen Halter in Vorleistung gehen. Je kürzer die Bearbeitungszeit, desto besser für den Versicherten.

 

 

• Schutz im Ausland

 

Nicht alle OP-Versicherungen gelten im Ausland. Wer mit dem Hund häufiger verreist, sollte diesen Punkt im Versicherungsvertrag genauestens lesen. Selbst wenn ein Auslandsschutz vorgewiesen werden kann, heißt das nicht, dass dieser auch im entsprechenden Reiseziel gültig ist. Stattdessen kann er auf Europa begrenzt sein oder nur für einen kurzen Zeitraum gelten. Vorteilhaft sind Verträge mit weltweitem Schutz.

 

 

• Altersobergrenzen

 

Manche Versicherungen versichern nicht jede Hunderasse.

Einige Versicherungen schließen bestimmte Hunde auf Grund ihrer Rasse oder ihres Alters aus.

Nicht immer lässt sich eine OP-Versicherung für Hunde abschließen. Viele Versicherer nehmen Neukunden nur an, wenn ihr Hund ein gewisses Alter noch nicht überschritten hat. Dies liegt ganz einfach daran, dass bei älteren Hunden die Wahrscheinlichkeit der Notwendigkeit für einen operativen Eingriff steigt. Andere verzichten jedoch auf Altersgrenzen und nehmen alle Anfragen an. Preisvorteile können Hundehalter bei gewissen Angeboten ergattern, in dem sie ihr Tier möglichst früh versichern.

 

 

• Voruntersuchung

 

Eine Voruntersuchung wird beim Abschluss einer Hunde-OP-Versicherung oft verlangt. Manche Versicherer belohnen ihre Kundschaft mit Preisnachlässen, wenn sie eine Gesundheitsuntersuchung bei ihrem Tier vornehmen lassen.

 

 

• Rassespezifische Erkrankungen

 

Liegen bei einem Hund rassespezifische Erkrankungen vor, sind diese oft vom Leistungsumfang des OP-Schutzes ausgeschlossen.Spezielle Hunderassen können sogar vollständig ausgeschossen sein.

 

 

Fazit

Eine Hunde-OP-Versicherung ist jedem Hundebesitzer zu empfehlen, der für den Notfall vorsorgen und seinem Haustier unabhängig von den finanziellen Belastungen die bestmögliche Behandlung sichern möchte. Damit im Leistungsfall keine negativen Überraschungen folgen, sind die vertraglichen Bedingungen genauestens zu prüfen. Von den Leistungshöchstgrenzen über die Bearbeitungszeit bis hin zum Auslandsschutz sollten alle Bedingungen möglichst vorteilhaft ausfallen.

 

Weiterführende Informationen zu Versicherungen für Haustiere, wurden in unserem Beitrag “Versicherungen für Haustiere” zusammengefasst.

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