Listenhund

Listenhunde dürfen in vielen Bundesländern nur mit Maulkorb vor die Tür, Foto: Jason Scragz/flickr

Halter von Staffordshire Terriern, Pitbull Terriern und Bullterriern im Schleswig-Holstein atmen auf. Anfang 2016 soll es so weit sein: nicht mehr die Rasse entscheidet pauschal über die “Gefährlichkeit” eines Hundes, sondern stattdessen soll hier die Grundannahme gelten, dass in erster Linie schlechte Haltung und Erziehung einen Hund erst gefährlich werden lassen. Das neue Gesetz sieht vor, dass alle Hunde gechipt und über den Chip auf den Halter gemeldet sein müssen, zudem muss eine Haftpflichtversicherung vorliegen. Mit dem Bestehen eines “Hundeführerscheins” soll außerdem eine Senkung der Hundesteuer einhergehen, wobei dies im Zweifelsfall die Städte und Kommunen entscheiden können. Für als aggressiv auffallende Hunde sollen dagegen rasseunabhängig frühzeitig Auflagen inklusive eines Hundeführerscheins bzw. Wesenstests verhängt werden können.

 

Im Dschungel der Rasselisten

auch der Rottweiler ist auf vielen Rasselisten zu finden

auch der Rottweiler ist auf vielen Rasselisten zu finden

Vor mittlerweile 15 Jahren wurden nach einem furchtbaren Beißvorfall, bei dem ein 6-jähriger Junge getötet wurde, in den meisten deutschen Bundesländern erstmals Rasselisten für Hunde eingeführt. Nach mehr oder weniger nachvollziehbaren Kriterien wurden so bestimmte Rassen (teils auf Grund ihrer Rassegeschichte, teils auf Grund ihrer Optik) pauschal als “gefährlich” eingestuft. Für viele Halter dieser Rassen und deren Mischlinge ein Schock. Lange Jahre hatten sie einen freundlichen Familienhund, jetzt mussten sie sich mit Wesenstest, Maulkorbpflicht, stark erhöhter Hundesteuer und der Angst und teils dem Hass von Passanten auseinandersetzen. Wie umstritten die Einschätzung einer gesamten Rasse als “gefährlich” ist, zeigen die sehr unterschiedlichen Rassegesetze der einzelnen Bundesländer.

 

So hat man sich in Niedersachsen für einen ähnlichen Weg wie in Schleswig-Holstein entschieden. Seit dem 01.07.2013 muss jeder Neuhundehalter vor der Anschaffung eines Hundes einen theoretischen Sachkundetest ablegen, um seine Tauglichkeit als Hundehalter unter Beweis zu stellen. Zudem muss im ersten Jahr der Hundehaltung ein praktischer Test mit “Alltagssituationen” bestanden werden. Ausgenommen davon sind Hundehalter, die in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten haben. Alle Hunde müssen zudem gechipt und in einem Zentralregister gemeldet werden, pauschal als “gefährlich” geltende Rassen gibt es nicht.

 

Die Konsequenzen für Listenhundehalter sind vielfältig

Die Konsequenzen für Listenhundehalter sind vielfältig

In vielen anderen Bundesländern dagegen bleibt es vorerst bei der pauschalen Einteilung ganzer Rassen in “gefährlich”, bzw. “vermutet gefährlich”. Oder im Volksmund: Kampfhund Kategorie 1 und Kategorie 2. In die erste Kategorie fallen in erster Linie Pitbull Terrier, Staffordshire Terrier und Bullterrier, für sie sind die Restriktionen am größten. Die Kategorie 2 dagegen ist wesentlich variabler von Bundesland zu Bundesland. Hier hinein können z.B. der Dobermann, der Rottweiler, der Kangal oder die Bordeaux Dogge fallen, siehe hier beispielsweise. In dieser Kategorie können die Beschränkungen durch einen sogenannten “Wesenstest” aufgehoben werden. In anderen Bundesländern wie Baden Württemberg dagegen dürfen diesen Wesenstest alle Hunde der Rasseliste ablegen und in Hessen z.B. wird gar nicht erst nach Kategorien unterschieden.

 

Daneben gibt es noch viele weitere Sonderregelungen. So hat z.B. Nordrhein Westfalen einen verpflichtenden theoretischen Sachkundenachweis für Neuhundehalter von Hunden ab 40cm Körperhöhe oder ab 20kg eingeführt und Hamburg erlegt allen Hunde außerhalb der ausgewiesenen Hundezonen eine Leinenpflicht auf. Diese wiederum kann jedoch durch eine praktische Prüfung für bestimmte Gebiete aufgehoben werden. Auf eine bundeseinheitliche Regelung konnte sich nicht geeinigt werden, für reisefreudige Hundehalter eine nicht eben einfache Situation.

 

Gibt es Rassen, die generell gefährlich sind?

Endgültiger Auslöser für die Entstehung der Rasselisten war der tragische Fall des von 2 Pitbull-American Staffordshire Terrier-Mischlingen getöteten 6 Jahre alten Volkan, am 26.06.2000. Der kleine Junge spielte auf einem Schulhof mit einem Ball, als die beiden Hunde die niedrige Begrenzungsmauer übersprangen und sich erst auf den Ball und dann auf den Jungen stürzten. Volkan verstarb unter den Augen seiner Freunde noch auf dem Schulhof an den schweren Bissverletzungen.

Der Rüde Zeus gehörte Ibrahim K., die Hündin Gipsy seiner Freundin Silja W. Die Ermittlungen und die Gerichtsverhandlung zeigten, dass vor allem Zeus systematisch “scharf” gemacht worden war, regelmäßig misshandelt wurde und in erster Linie der Profilierung seines Halters diente. Beide Hunde waren zuvor bereits auffällig geworden durch Übergriffe auf andere Hunde. Für Gipsy bestand ein Maulkorb- und Leinenzwang, an den sich aber nicht gehalten wurde. Was wiederum die Frage aufwirft, inwiefern ein bereits bestehendes Rasselisten-Gesetz irgendetwas geändert hätte.

 

Bullterrier

Bullterrier, Foto: Jason Scragz/flickr

In erster Linie sind es genau diese Rassen: American Staffordshire Terrier, (American) Pitbull Terrier, Bullterrier und Staffordshire Bullterrier, die sich in den Köpfen vieler Menschen als gefährliche Kampfhunde festgesetzt haben. Die Entstehungsgeschichte dieser Rassen liest sich tatsächlich nicht schön. Der Bullterrier beispielsweise wurde Anfang des 19. Jahrhundert in England aus der englischen Bulldogge und Terriern als Bullen- und Dachsbeißer gezüchtet, sowie für Hundekämpfe. Das Aufeinanderhetzen von Tieren ist schon seit der Antike ein beliebtes “Freizeitvergnügen” gewesen, wurde in Europa in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts aber glücklicherweise nach und nach verboten. Die Rasse entwickelte sich daraufhin im Laufe des 19. Jahrhunderts zum beliebten Familienhund der englischen Arbeiterklasse, da sie nervenstark und menschenfreundlich genug war, auf engstem Raum in Großfamilien zu leben. Eingesetzt wurde der Bullterrier dabei z.B. als Wachhund oder zur Ungezieferjagd. Man nimmt an, dass mit der Zeit Dalmatiner und/oder Pointer eingekreuzt wurden, was den heutigen eher schmaler gebauten und weniger aufbrausenden Typ bewirkte. Der Bullterrier soll laut Rassestandard „voller Feuer“, tapfer, ausgeglichen und menschenfreundlich sein. Daneben selbstbewusst und mit der Fähigkeit, auch im größten Trubel gelassen zu bleiben. Ein schwaches Nervenkostüm ist bei der Zucht absolut unerwünscht. Nicht gerade der Typ Hund, den man als tickende Zeitbombe bezeichnen würde.

 

Das Hauptproblem der “Kampfhundrassen” sind genau solche Halter, wie die im Fall des getöteten Volkans. Menschen, die einen Hund wollen, um Eindruck zu schinden, sich “Respekt” durch Angst zu beschaffen, die ihre Hunde scharf machen, misshandeln und schlecht sozialisieren. Und sich leider von genau diesem Hundetyp mit seinem “Kampfhund-Image” und dem bulligen Körperbau angesprochen fühlen.

 

Beißstatistiken am Beispiel Nordrhein-Westfalens

Staffordshire Welpe - von Natur aus gefährlich?

Staffordshire Welpe – von Natur aus gefährlich?

Im Jahre 2012 waren in Nordrhein-Westfalen über 764.000 Hunde gemeldet. Davon konnten laut einem Beitrag des WDR 8.583 als Anlagehunde der Kategorie eins und 10.465 als Anlagehunde der Kategorie zwei klassifiziert werden. Insgesamt waren während des Untersuchungszeitraums folglich 19.048 Listenhunde registriert. Dies ist in der Beißstatistik jedoch nicht so deutlich zu sehen. Im Jahre 2012 wurden in Nordrhein-Westfalen insgesamt 827 Menschen von Hunden gebissen. 14 dieser Fälle gehen auf Angriffe von Hunden der Kategorie eins und weitere 36 auf Angriffe von Hunden der Kategorie zwei zurück. Entsprechend sind lediglich 50 der Verletzungen durch sogenannte Listenhunde entstanden. Diese Tendenz spiegelt sich auch bei den Verletzungen von Hunden wider. Von 1244 Hunden, die durch Bisse verletzt wurden, gehen 33 auf Kategorie eins und 64 auf Kategorie zwei zurück. Einen Menschen oder Hund gebissen haben also nicht mal 0,01% aller Listenhunde oder anders herum ausgedrückt: über 99% der Listenhunde stehen offenbar zu Unrecht auf der Liste.

 

Haftung und Kosten

Der Besitzer eines Hundes ist für die Handlungen seines Haustieres verantwortlich. Entsprechend kann er auch belangt werden, wenn der Hund einen Menschen verletzt. Das ist in Paragraf 223 des Strafgesetzbuches geregelt. Jedoch gilt das nicht nur bei Körperverletzungen, sondern auch bei Sachbeschädigung oder anderen Schäden, für die der Hund verantwortlich ist. Kritisch wird es, wenn jemand anderes auf den Hund aufpasst. In diesem Fall wird empfohlen, dass bei Hunden, die zu aggressivem Verhalten neigen, eine weitere Versicherung abgeschlossen wird. Laut Ergodirekt können auch diejenigen haften, die zum Zeitpunkt des Schadenfalls für das Tier verantwortlich waren. Daher empfiehlt es sich, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen. Das gilt jedoch ausschließlich für bezahlte Tierhüter. Handelt es sich um einen freundschaftlichen Gefallen, so greift in diesem Fall die Hundehaftpflichtversicherung des Halters. Professionelle „Hundesitter“ sollten hingegen eine Police abschließen, denn sie sind nicht über die des Besitzers abgedeckt.

 

In den meisten Städten und Gemeinden wird eine Hundesteuer erhoben. Dabei variieren die Steuersätze stark, besonders hoch sind sie oftmals für Listenhunde. Die Hundesteuer ist tatsächlich inzwischen ein wichtiger finanzieller Posten für viele Städte und Gemeinden. Beispielsweise kostet die Hundesteuer in Rangsdorf in Brandenburg 480 Euro jährlich, in Hörstel in Nordrhein-Westfalen werden hingegen keine Gebühren erhoben. Nutzhunde wie Jagd- Dienst- oder Blindenhunde sind von der Steuer in den meisten Fällen ausgenommen. Auch in Hinblick auf die Zahlungen bei Kampfhunden gibt es Unterschiede. Allerdings wurde bereits gerichtlich gegen die hohe Gebühr von Listenhunden vorgegangen. Grund war eine Besteuerung in der Gemeinde Bad Kohlgrub. Die Hundehalter sollten 2000 Euro Steuern jährlich für eine Rottweiler-Hündin entrichten. Das Gericht entschied, dass diese Summe zu hoch sei, erkannte jedoch an, dass verschiedene Hunderassen unterschiedlich zu besteuern sind. Die Gebühr dürfe jedoch nicht die Durchschnittskosten des Hundes im Jahr überschreiten. Allerdings darf dem Gericht zufolge die Hundesteuer keine „erdrosselnde Wirkung“ haben, da dies einem Verbot der Haltung gleichkäme.

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